eigengenützt

eigengenützt
ei|gen|ge|nutzt, (auch:) ei|gen|ge|nützt <Adj.>:
(von Wohnräumen) vom Eigentümer selbst genutzt.

* * *

ei|gen|ge|nutzt <Adj.>: (von Wohnräumen) vom Eigentümer selbst genutzt: Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Bezugsfertigkeit des -en Objekts (CCI 2, 1997, 27).

Universal-Lexikon. 2012.

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