- eigengenützt
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(von Wohnräumen) vom Eigentümer selbst genutzt.
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ei|gen|ge|nutzt <Adj.>: (von Wohnräumen) vom Eigentümer selbst genutzt: Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Bezugsfertigkeit des -en Objekts (CCI 2, 1997, 27).
Universal-Lexikon. 2012.